Für Flugzeuge, Drehflügler und selbststartende Motorsegler bemisst sich das Landeentgelt nach der im Lärmzeugnis oder in anderen amtlichen Nachweisen des Luftfahrzeugs eingetragenen Höchstabflugmasse.
Die im Folgenden genannten Preise verstehen sich als Bruttowerte.
Höchstabflugmasse | Landeentgelt (ohne Schallschutz) | Landeentgelt (erhöhter Schallschutz) |
---|---|---|
Ultraleichtflugzeug | 5,00€ | — |
bis einschl. 1.000kg | 6,00€ | 5,00€ |
bis einschl. 1.200kg | 8,00€ | 6,50€ |
bis einschl. 1.400kg | 12,00€ | 10,00€ |
bis einschl. 2.000kg | 18,00€ | 15,00€ |
bei über 2.000kg pro angefangene 1.000kg | 12,00€ | 10,00€ |
Der Flugplatz kann auf Antrag (PPR) auch außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten für Starts und Landungen geöffnet werden. Hierfür wird pro angefangene halbe Stunde für jedes Luftfahrzeug ein Zuschlag von 26,78€ berechnet.
Weitere Informationen und Details zu Entgelten und Zuschlägen können der Entgeldordnung entnommen werden.